Wichtige Änderungen zum 01.07.2024!

Lieben Kunden, liebe Interessenten,

gern möchten wir Sie auf einige Änderungen ab dem 01.07.2024 hinweisen. Bitte beachten Sie, dass es noch weitere Änderungen gibt. Entnehmen Sie diese bitte dem Portal www.wa.de.

Änderungen im Juli 2024: Neue Mautpflicht

Ab dem 1. Juli wird die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen gelten. Das gilt auf Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland. (Quelle we.de)

Juli 2024: Änderungen bei der Brustkrebsvorsorge

Frauen sollten regelmäßig zur Brustkrebsvorsorge beim Frauenarzt gehen. Die Altersgrenze für die kostenlose Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird zum 1. Juli von 69 auf 75 Jahre erhöht. (Quelle we.de)

Änderungen um Juli 2024: Mehr Geld für Rentner

Die über 21 Millionen Rentner in Deutschland können sich auf eine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent ab dem 1. Juli freuen. Erstmals profitieren Ost und West gleichermaßen von der Erhöhung, was eine Rente von 1000 Euro um 45,70 Euro ansteigen lässt. Ab Juli erhalten zudem etwa drei Millionen Menschen einen deutlichen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente. Je nach Rentenbeginn liegt dieser zwischen 4,5 und 7,5 Prozent.

Außerdem kommen auf Rentner ab Juli 2024 weitere Änderungen zu:

  • Hinterbliebenenrente/Witwenrente: Ab dem 1. Juli 2024 wird der monatliche Freibetrag für Einkommen aus Hinterbliebenenrenten, insbesondere der Witwenrente, um 46 Euro auf einen Nettobetrag von 1.038 Euro angehoben. Zudem wird der Freibetrag für jedes Kind, das Anspruch auf eine Waisenrente hat, um 220 Euro erhöht.
  • Pfändungsgrenzen für Rentner: Die Pfändungsfreigrenzen für Rentner werden ab dem 1. Juli 2024 angehoben. Ab diesem Zeitpunkt können nur Einkommen über 1.500 Euro gepfändet werden.
  • Neue Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung: Für Renten wegen Erwerbsminderung gibt es ab Juli 2024 neue Hinzuverdienstgrenzen. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung soll es 37.117 Euro pro Jahr geben, für Renten wegen voller Erwerbsminderung 18.558 Euro pro Jahr.
  • Zuschlag Erwerbsminderungsrenten: Zum ersten Mal wird auch ein Zuschlag auf Bestands-Erwerbsminderungsrenten ausgezahlt. Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt in zwei Phasen, um eine genaue Kalkulation und pünktliche Überweisung zu gewährleisten. Die erste Phase beginnt im Juli 2024, wobei der Zuschlag unabhängig von der regulären Rentenzahlung überwiesen wird.(Quelle we.de)

Änderungen im Juli 2024: Blackbox fürs Auto

Ab dem 7. Juli ist für neu zugelassene Pkw in Deutschland die Ausstattung mit einem Event Data Recorder, vergleichbar mit einer Flugzeug-Blackbox, Pflicht. Diese soll Daten speichern, die bei einem Unfall zur Klärung der Umstände beitragen können. Zum 7. Januar 2026 und 7. Januar 2029 soll sie dann auch für weitere Fahrzeugklassen verpflichtend werden. (Quelle we.de)

Ihr RVM Team